PROSPERUM Unternehmensberatung

externer Datenschutzbeauftragter oder Unterstützung des internen Datenschutzbeauftragten

 

 

a) Wann ist ein Datenschutzbeauftragter (DSB) zu bestellen?

 

Nach §4f BDSG muss in Unternehmen, bei Gewerbetreibenden oder Freiberuflern ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt werden, wenn mindestens 10 Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten oder mindestens 20 Personen mit der nicht-automatisierten Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten mittels manueller Dateien (Karteien, Formularsammlungen) beschäftigt werden. Natürlich kann auch in Betrieben, in denen diese Verpflichtung nicht besteht, ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden.

 

Bitte beachten Sie die Neuregelung!

 

 

b) Was ändert sich ab dem 25.05.2018?

 

Ab dem 25. Mai 2018 haben alle o.g. Unternehmen die EU-Datenschutz-Grundverordnung anzuwenden. Werden die Regelungen nicht ordnungsgemäß angewendet, drohen

 

- Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten

  Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr (Gewinnabschöpfung).

- Anordnungen zur Beendigung des Verstoßes (z.B. Rüge)

- Anweisungen, die Datenverarbeitung den gesetzlichen Vorgaben anzupassen

- zeitlich begrenztes oder endgültiges Verbot der Datenverarbeitung

 

 

c) Was sind die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragen?

 

- Der DSB überwacht die ordnungsgemäße Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme mit

  deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden.

- Er trifft technische organisatorische Maßnahmen zur Einhaltung der Datenschutzvorschriften.

- Er prüft vor der Einführung besonders risikobehafteter Datenverarbeitungen die

  Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (Datenschutz-Folgenabschätzung).

- Er schult alle am Datenverarbeitungsprozess Beteiligten.

- Er fungiert als Ansprechpartner und Repräsentant des Unternehmens in

  Datenschutzangelegenheiten.

 

 

d) Welche Möglichkeiten gibt es, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen?

 

Die Geschäftsführung bzw. der Unternehmer kann einen internen oder einen externen Datenschutzbeauftragten ernennen.  

 

 

e) Vor- und Nachteile eines externen Datenschutzbeauftragten

 

Nachteile externer Datenschutzbeauftragter

Vorteile externer Datenschutzbeauftragter

 

Zumindest anfangs geringere Kenntnisse über interne Abläufe

 

Kostenkontrolle durch fest vereinbarte Stundensätze oder Festhonorarvereinbarung

 

Zumindest anfangs weniger Kenntnisse über die Dienstleistungen / Produkte des Unternehmens

 

Jederzeit aktuelles Expertenwissen ohne Kosten für Fort- und Weiterbildung

 

Nicht jederzeitige Verfügbarkeit des Datenschutzbeauftragten vor Ort

 

Keine Beeinträchtigung Ihrer Personalressourcen

 

Kein Aufbau internen Wissens über Aufgaben und Tätigkeiten eines DSB

 

 

Zeitersparnis … durch ständige Übung wird effiziente Bearbeitung gewährleistet

 

 

 

 

 

Phänomen: „Der Prophet gilt nichts im eigenen Land“

 

 

 

Kein besonderer Kündigungsschutz von 12 Monaten nach Abberufung als Datenschutzbeauftragter

 

 

 

Die Abberufung des DSB unterliegt gemäß Urteil des Bundesarbeitsgerichts strengsten Anforderungen Urteil BAG (AZ: 10 AZR 562/09)

 

 

 

Schulungen durch Externe sind in der Regel viel effizienter und ressourcenschonender

 

 

 

Volle Haftung des externen  DSB für alle Formen von Fahrlässigkeit und Vorsatz

 

 

 

Höhere Akzeptanz der umzusetzenden Maßnahmen bei der Belegschaft

 

 

 

Datenschutz bezieht sich häufig auch auf EDV-Programme und Ihre IT-Infrastruktur. Die wenigsten Mitarbeiter verfügen über ausreichende Kenntnisse, um mit den IT-Experten Ihres Unternehmens „auf Augenhöhe“ zu sprechen. Wir sprechen Ihre Sprache!

 

 

   

f) Welche Konsequenzen drohen?

 

Das Unternehmen ist als datenverarbeitende Stelle internen und externen Kontrollinstanzen nachweispflichtig.

 

Unzulässige Verarbeitungen von Daten und Verstöße gegen die datenschutzrechlichen Verpflichtungen sind als Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten saktioniert und lösen darüber hinaus ggf. Schadenersatzansprüche aus.

 

 

g)  Vorteil von PROSPERUM Unternehmensberatung gegenüber vielen Wettbewerbern

 

Als mittelständisches Beratungsunternehmen können wir Ihnen EDV-Sachverstand und betriebswirtschaftliches Know-How verbunden mit den Erfahrungen als Datenschutzbeauftragter anbieten. Sie erhalten immer zwei Ansprechpartner, um Ihre Belange bestmöglich vertreten zu können. In rechtlichen Zweifelsfragen arbeiten wir mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen.

 

 

h) AKTUELLES zum Datenschutz

 

 

 

* Unsere Dienstleistungen im Bereich der Buchhaltung umfassen ausschließlich das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle sowie die laufende Lohnabrechnung.

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